| Wir
möchten Ihnen bzw. Ihrem Kind inspirierenden Musikunterricht bieten
und eine Betreuung, mit der Sie zufrieden sind. Hier können Sie unsere vertraglichen Bedingungen nachlesen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, wir sind bemüht Ihnen entgegenzukommen soweit wir können. |
| Unterrichtszeiten Die Neue Musikschule Berlin erteilt dem Schüler wöchentlich Unterricht. Der Unterricht findet ganzjährig statt. Ausgenommen sind die Schulferienzeiten. |
| Unterrichtsausfall Seitens des Schülers versäumter Unterricht kann nicht nachgeholt oder erstattet werden. Im Falle eines Unterrichtsausfalles durch die Musikschule wird der nicht erteilte Unterricht nachgeholt. Ein Lehrerwechsel ist kein Grund für eine verkürzte Kündigungsfrist. Im Falle der Abwesenheit eines Lehrers (z. B. aus professionellen Gründen oder Krankheit) wird er durch einen anderen Lehrer der Neuen Musikschule Berlin vertreten. |
| Fristen
/ Kündigung Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Beginn des nächsten Schulhalbjahres: spätestens zum 1. Juni für die Kündigung ab 1. September, spätestens zum 1. November für die Kündigung ab 1. Februar. Es gibt eine Probezeit von einem Monat ab der 1. gehaltenen Stunde. Nach dieser Probezeit gelten die aktuellen Kündigungsfristen. Kündigungen müssen schriftlich erklärt und an die Büroadresse der Neuen Musikschule Berlin gerichtet werden. Die Neue Musikschule Berlin behält sich eine fristlose Kündigung bei grober Vertragsverletzung vor. |
| Haftung Während des Unterrichtes und auf dem Weg von und zu der Unterrichtsstätte wird keinerlei Haftung seitens der Neue Musikschule Berlin übernommen. |
| Bezahlung Im Falle eines Vertragsabschlusses gilt die Probestunde als erste gehaltene Stunde. Der Unterrichtsbeitrag ist monatlich im voraus (bis zum 1. Des jeweiligen Monats) zwölf Monate des Jahres fortlaufend, inklusive Ferien, zu entrichten. |